Bedarfsabfrage für berufsbildende Schulen

Diese Bedarfsabfrage richtet sich an berufsbildende Schulen, die am nächsten Mittelabruf des LaSuB teilnehmen möchten. Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Beachten Sie dabei, dass die mit* gekennzeichneten Felder, Pflichtfelder sind.

Um Ihre Bedarfe besser identifizieren zu können, nutzen Sie bitte die Felder ‚Erläuterungen‘. Je mehr Informationen Sie uns geben (z.B. über Inklusionsschülerinnen und -schüler, geringe Chancen der Teilnehmenden, andere Beeinträchtigungen, medizinische Bedarfe usw.), desto besser können wir auf Ihre gemeldeten Bedarfe reagieren und zusätzliche Gelder für die Schule beantragen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

  • Allgemeine Angaben

  • Für eine reibungslose Zusammenarbeit benötigen wir unbedingt zwei Ansprechpersonen je Schule.
  • Die E-Mail-Adresse darf nicht mit der o.g. identisch sein!
  • Angaben zur geplanten Teilnahme an Erasmus+

  • Geplante Maßnahmen

  • Zu beachten:

    Lehrende/Bildungspersonal: Die Aufenthaltsdauer muss zwischen 2 und 60 Tagen liegen (ohne Reisezeit). Die 2 Tage Mindestaufenthalt müssen aufeinander folgen.

    Lernende: Minimale Zeit für Auslandspraktika beträgt 10 volle Praktikumstage vor Ort (ohne Reisezeit).

    Lehrende/Bildungspersonal/Lernende: Bitte geben Sie alle geplanten Zielländer an. Eine Abweichung im Nachhinein könnte Einfluss auf die reale Höhe der Fördermittel haben.

    Lehrende/Bildungspersonal/Lernende: Die hier angegebene Zahl der Tage vor Ort (ohne Reisetage) und die Zahl der Teilnehmenden sind maßgeblich für die Berechnung der zu beantragenden Mittel. Eine Abweichung könnte unter Umständen Einfluss auf die reale Höhe der Fördermittel haben.

    Lehrende/Lernende: Es soll eine durchschnittliche Zahl der Kurstage bzw. Praktikumstage eintragen werden und kein multiplizierter Wert z. B.:

    • 4 Lehrkräfte / jeweils 6 Kurstage / Frankreich / Ja / kurze Erläuterung
    • 7 Auszubildende / jeweils 10 Praktikumstage / Italien / kurze Erläuterung

    Die meisten Kursanbieter haben in ihren Kurskatalogen 5-, 6- oder 7-Tage-Kurse.

  • Mobilitäten für Lehrende – Kurse/Schulungen

  • Zusätzliche Informationen bitte im Feld „Erläuterungen“ eintragen.

    80 EUR pro Teilnehmenden und Tag; ein einzelner Angehöriger des Personals kann je Teilnehmendenvereinbarung höchstens 800 EUR an Kursgebühren erhalten.

    Individuelle Unterstützung für Lehrende pro Tag hängt vom Zielland ab und liegt zwischen 112 EUR und 144 EUR pro Person.

    Reisekosten werden auf Grund der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Durchführungsort ermittelt, während der Betrag für die Hinreise zum und die Rückreise vom Durchführungsort umfasst.

    Link zum Distance Calculator
    https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/distance-calculator

  • Mobilitäten für Lehrende – Job Shadowing

    WICHTIG: In dem Projektzeitraum werden Job Shadowings ausschliesslich in folgenden Bereichen angeboten: Pflege und Vorschul- oder Sozialpädagogik. Im nächsten Mittelabruf werden wir uns bemühen, Ihren Schulen weitere Bereiche anbieten zu können.

    Ausnahme: Wenn Ihre Schule in anderen Ausbildungsberufen bereits eine Schulpartnerschaft aufgebaut und Ansprechperson an der aufnehmenden Einrichtung hat, können Job Shadowings mit konkreten Angaben zu der Einrichtung beantragt werden.

  • Mobilitäten für Lernende – Auslandspraktika

    Im Programm Erasmus+ besteht die Möglichkeit, dass Projektträger für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen eine Inklusionspauschale in Höhe von 125,- € erhalten. Die erhöhte Organisationspauschale soll die Beteiligung von Menschen mit geringeren Chancen erleichtern.

    Zusätzliche Informationen bitte im Feld „Erläuterungen“ eintragen.

  • Mobilitäten für Lernende – Gruppenmobilitäten

  • Im Jahr 2024 hat die EU-Kommission eine neue Aktivitätsart für die Zielgruppe der Lernenden eingeführt.

    • Kern der Aktivität stellt ein „Peer-Learning-Programm“ dar, das von den (mindestens zwei) Berufsbildungsanbietern gemeinsam entwickelt wird und den Austausch der Teilnehmenden ermöglicht.
    • Die Mobilität kann, muss aber nicht im Land des Partners stattfinden. Die Zielorte von Gruppenmobilitäten sind innerhalb der EU frei wählbar: sie können bei einem Träger beruflicher Aus- und Weiterbildung bzw. einem Unternehmen im Ausland, einer EU-Institution oder einem anderen Veranstaltungsort erfolgen.
    • Die Partnerorganisation als aufnehmende Einrichtung muss ein Anbieter der beruflichen Bildung (VET-Provider, z. B. Berufsschulen, Ausbildungsbetriebe, Kammern, etc.) sein.
    • Die Gruppengröße FOS, BOS und FG umfasst mindestens 2 Personen.
    • Es sind grundsätzlich alle bekannten förderfähigen Lernenden der (formalen oder non formalen) Berufsbildung förderfähig, mit Ausnahme der Absolvent*innen im ersten Jahr nach Abschluss und der Teilnehmenden an beruflichen Weiterbildungsgängen.2
    • Die Aufenthaltsdauer kann (ohne An- und Abreisetag) zwei bis 30 Tage umfassen.
    • Während der gesamten Dauer der Aktivität werden die Lernenden von Lehrpersonal ihrer Entsendeorganisation begleitet und angeleitet, wobei sich mehrere Begleitpersonen abwechseln können. Der Teilnehmerbericht wird von der Begleitperson verfasst. Die Lernvereinbarungen sind Gruppenvereinbarungen

    Zusätzliche Informationen bitte im Feld „Erläuterungen“ eintragen.

  • Mobilitäten für Lernende - Teilnahme an Wettbewerben für Lernende (Förderung 1-10 Tage), z. B. VET-Skills

  • Im Programm Erasmus+ besteht die Möglichkeit, dass Projektträger für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen eine Inklusionspauschale in Höhe von 125,- € erhalten. Die erhöhte Organisationspauschale soll die Beteiligung von Menschen mit geringeren Chancen erleichtern.

    Zusätzliche Informationen bitte im Feld „Erläuterungen“ eintragen.

  • Invited experts: Es können Experten aus dem Ausland eingeladen werden.

  • Organisatorisches