Allgemeine Informationen zum Erasmus+ Konsortium des Landesamtes für Schule und Bildung für berufsbildende Schulen

Das Landesamt für Schule und Bildung hat sich Mitte Februar 2021 als Konsortium für das Erasmus+-Programm in der Berufsbildung akkreditiert. Auf dieser Grundlage kann das Landesamt für Schule und Bildung bis zum Jahr 2027 für alle berufsbildende Schulen ohne weitere Antragstellung Fördermittel anfordern, die dadurch von Beginn an von den deutlichen Vereinfachungen der neuen Programmgeneration profitieren können.

Aktuell umfasst das Konsortium 40 berufsbildende Schulen in ganz Sachsen. Mit jedem neuen Mittelabruf können neue Schule aufgenommen werden. Die Zusammensetzung kann sich demnach jährlich ändern.

Im Mittelpunkt des Akkreditierungsverfahrens steht der Erasmus+-Plan. Das Landesamt für Schule und Bildung beschreibt darin die konkreten Ziele unserer institutionellen Entwicklung für die kommenden Jahre, die wir unter anderem mittels der Förderung durch Erasmus+ umsetzen wollen.

Zu unseren Zielen gehören:

  1. Medienbildung und Digitalisierung
  2. Politische Bildung und nachhaltige Entwicklung
  3. Inklusion und Teilhabe
  4. Integration
  5. Gesundheit
  6. Netzwerkbildung mit europäischen Partnern
  7. Interkultureller Austausch
  8. Fachliche, didaktische und Führungskompetenzen
  9. Berufliche Kompetenzen.

Folgende Möglichkeiten bestehen im Rahmen des Erasmus+ -Programms für Sachsen 2021-2027 in der Berufsbildung:

Lernende (z. B. Berufspraktika, Fortbildungskurse, Lehraufenthalte):

  • Auszubildende
  • Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler an Fachoberschulen und beruflichen Gymnasien
  • Personen im Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann.

Bildungspersonal im Bereich der Berufsbildung (Lehraufenthalte, Fortbildungskurse, Job-Shadowing/ Hospitationen):

  • Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Schulleitung
  • Lehrkräfte
  • Berufsberaterinnen und Berufsberater
  • Leitungen von Bildungseinrichtungen
  • Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung und die Berufsausbildungsvorbereitung zuständig sind.
  • sonstiges Schulpersonal

Einige interessante Neuerungen

Die Zielgruppe der Lernenden wurde erweitert. Auch Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler, Berufsoberschülerinnen und Berufsoberschüler und FachgymnasiastInnen sind nun förderfähig in der beruflichen Bildung. Die Förderfähigkeit gilt bis zu einem Jahr nach Abschluss.

Interessante neue Formen der Mobilitäten

  • Teilnahme an Wettbewerben für Lernende (Förderung 1-10 Tage), z. B. VET-Skills,
  • Kurse und Schulungen für Lehrende bzw. Berufsbildungspersonal (max. 10 Tage können beantragt werden),
  • Invited experts: Es können Experten aus dem Ausland eingeladen werden.

Informationen zum 5. Mittelabruf (01.06.2025 bis 31.08.2026)

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

FAQ 5. MA Berufsbildende Schulen (PDF)

Präsentationen und Aufzeichnung zum Online-Meeting am 08.04.2025:

LaSuB Präsentation 5. Mittelabruf

Wisamar Präsentation 5. Mittelabruf

Aufzeichnung des Meetings vom 08.04.2025

Bei Fragen rund um Erasmus+ für berufsbildende Schulen wenden Sie sich an:

Tomasz Jaśków
Koordinator Erasmus+ für berufsbildende Schulen
Tel.: +49 3591 – 621 362
E-Mail: tomasz.jaskow@lasub.smk.sachsen.de

Jennifer Barth
Sachbearbeiterin Erasmus+
Tel. +49 371 – 5366 421
E-Mail: jennifer.barth@lasub.smk.sachsen.de